Jugendschutz
Wichtiger Hinweis: Diese Produkte sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Der Verkauf an Minderjährige ist gesetzlich verboten.
Abgabeverbot an Minderjährige
Gemäß § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist die Abgabe von nikotinhaltigen Erzeugnissen, nikotinfreien Verdampferprodukten (E-Zigaretten, Vapes) sowie verwandten Produkten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für den Versandhandel.
§ 10 Abs. 4 JuSchG erstreckt sich ausdrücklich auf nikotinfreie Erzeugnisse, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole inhaliert werden – unabhängig vom enthaltenen Wirkstoff.
Meshflash ist gesetzlich verpflichtet, das Alter seiner Kunden zu überprüfen. Bei Bestellung im Versandhandel erfolgt die Altersverifikation durch entsprechende Verfahren (z. B. PostIdent, Altersverifikation beim Zusteller). Eine Lieferung ohne erfolgreiche Altersverifikation ist nicht möglich.
Geltende Rechtslage für HHZ Vapes
Die Meshflash HHZ Vapes unterliegen in Deutschland einem komplexen Rechtsrahmen aus mehreren Gesetzen und Verordnungen.
Tabakerzeugnisgesetz (TabErzG)
Das Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabErzG) reguliert E-Zigaretten und Vapes streng. Es gilt für alle Verdampferprodukte – auch für solche ohne Nikotin und ohne Tabak. Maßgeblich sind insbesondere § 22 TabErzG (Verbot von Rundfunk- und Fernsehwerbung), § 20 TabErzG (Verbot der Abgabe an Minderjährige, auch im Versandhandel) sowie die Pflicht zu Gesundheitswarnhinweisen gemäß EU-Richtlinie 2014/40/EU auf der Verpackung.
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Das NpSG verbietet das Herstellen, Inverkehrbringen, Bewerben und den Besitz von neuen psychoaktiven Stoffen. HHC (Hexahydrocannabinol) kann je nach behördlicher Einordnung unter dieses Gesetz fallen.
Hinweis: Die Einordnung von HHC unter das NpSG ist Gegenstand laufender behördlicher und juristischer Prüfungen in Deutschland. Meshflash informiert sich kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen und passt das Sortiment entsprechend an.
Konsumcannabisgesetz (KonsG)
Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (KonsG) schreibt vor, dass jegliche Werbung für die berauschende Wirkung von Cannabinoiden verboten ist. Der THC-Grenzwert für Cannabisprodukte liegt bei 0,3 %.
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das JuSchG definiert als Kinder Personen unter 14 Jahren, als Jugendliche Personen zwischen 14 und 17 Jahren sowie als Volljährige Personen ab 18 Jahren. Der Verkauf der Meshflash-Produkte erfolgt ausschließlich an Personen ab 18 Jahren.
Pflichtangaben auf Meshflash HHZ Vape-Produkten
Gemäß TabErzG und den einschlägigen EU-Richtlinien enthalten die Meshflash HHZ Vapes folgende Pflichtangaben auf der Verpackung: vollständige Inhaltsstoffliste mit Mengenangaben, Angabe zur Nikotinfreiheit (0 mg Nikotin), Gesundheitswarnhinweise gemäß EU-Richtlinie 2014/40, Name und vollständige Adresse des Herstellers oder Importeurs, sichtbarer Minderjährigenschutz-Hinweis auf der Vorderseite, Füllmenge in ml sowie Orientierungswert für die Anzahl der Züge, Akku-Spezifikation und Ladungstyp bei Geräten.
Verbotene Werbepraktiken
Meshflash verpflichtet sich ausdrücklich, folgende Aussagen und Praktiken zu unterlassen: Heilversprechen wie „heilt", „behandelt", „lindert [Krankheit]", „bekämpft" oder „kuriert"; jeglichen Krankheitsbezug (Krebs, Epilepsie, Schmerz, Angst, Depression, Schlaflosigkeit); die Bewerbung von Rausch, High oder psychoaktiver Wirkung – auch nicht indirekt; Behauptungen gesundheitlicher Vorteile gegenüber anderen Inhalationsprodukten ohne zugelassene Studiengrundlage; „Harm Reduction"-Marketing ohne belastbare wissenschaftliche Grundlage; Abbildungen von Minderjährigen oder kindgerechte Bildsprache; Testimonials von Ärzten oder Heilpraktikern zur produktbezogenen Wirkung; Werbung auf Plattformen mit überwiegend jugendlichem Publikum sowie irreführende Natürlichkeits-Claims bei synthetischen Aromen oder Inhaltsstoffen.
Unsere Kommunikationsstandards
Alle Meshflash-Produktbeschreibungen und Werbemittel erfüllen folgende Anforderungen: neutrale Produktbeschreibungen zu Geschmack, Extraktion, Herkunft und Sorte; Qualitätsaussagen mit Quellenangabe (z. B. akkreditierte EU-Laboranalyse, zertifizierte Inhaltsstoffe); Angaben zum Cannabinoidprofil ohne Wirkungsversprechen; altersgerechte, auf Erwachsene ausgerichtete Bildsprache und Tonalität sowie korrekte Kennzeichnung von Werbung und gesponserten Inhalten auf Social Media.
Altersverifikation im Versandhandel
Gemäß § 10 Abs. 3 JuSchG dürfen Vapes und verwandte Produkte im Versandhandel nicht an Minderjährige abgegeben werden. Meshflash setzt dies durch eine Altersabfrage im Bestellprozess (Bestätigung der Volljährigkeit), eine Altersverifikation beim Zusteller (Pakete werden nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments ausgehändigt) sowie durch die Weisung um, keine Abgabe an Ersatzempfänger zu dulden, die erkennbar minderjährig sind.
Produktkategorie & Rechtlicher Status von HHC
HHC (Hexahydrocannabinol) ist ein halbsynthetisches Cannabinoid, das durch Hydrierung von THC oder CBD gewonnen wird. Im Unterschied zu CBD ist der rechtliche Status von HHC in Deutschland nicht abschließend geklärt. Eine Einordnung unter das NpSG ist behördlich möglich und wird geprüft. Die Bewerbung psychoaktiver Wirkung ist verboten (KonsG, NpSG), der Verkauf an Minderjährige ist verboten (JuSchG, TabErzG), Rundfunkwerbung ist verboten (§ 22 TabErzG), Heilversprechen sind verboten (HWG) und Health Claims sind nur in EFSA-gelisteter Form zulässig (HCVO).
Rechtlicher Hinweis: HHC wurde mehrfach von deutschen Behörden beanstandet. Meshflash informiert sich laufend über behördliche Entscheidungen und Urteile. Der Vertrieb der Produkte erfolgt im Einklang mit dem zum Zeitpunkt des Verkaufs geltenden Recht.
Relevante Gesetze & Verordnungen
JuSchG – Jugendschutzgesetz: Abgabeverbot an Minderjährige, Altersverifikationspflicht.
TabErzG – Tabakerzeugnisgesetz: Regulierung aller Vapes, Pflichtangaben auf Verpackungen, Werbeverbote.
NpSG – Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz: Mögliche Einordnung von HHC, Verbot von Vertrieb und Werbung.
KonsG – Konsumcannabisgesetz: Verbot der Bewerbung berauschender Wirkung, THC-Grenzwert 0,3 %.
HWG – Heilmittelwerbegesetz: Verbot von Heilversprechen und Krankheitsbezug.
HCVO – Health Claims Verordnung EG 1924/2006: Nur EFSA-zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen erlaubt.
UWG – Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: Verbot irreführender Werbung, Grundlage für Abmahnungen.
Kontakt & Rechtliche Prüfpflicht
Diese Seite ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei produktspezifischen Kampagnen empfehlen wir die Konsultation eines auf Lebensmittel- und Werberecht spezialisierten Anwalts.
Bei Fragen zum Jugendschutz oder zur rechtlichen Einordnung unserer Produkte wenden Sie sich bitte an:
Meshflash
Tel.: +49 (0)89 125 038 037
E-Mail: info@hhc-vapes.com
Web: www.hhc-vapes.com
Letzte Aktualisierung: Mai 2026
Der Verkauf der Meshflash HHZ Vape-Produkte ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt. Durch den Kauf bestätigen Sie, volljährig zu sein.